
DIE PRÜFUNG ORTSFESTER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL NACH ÖVE/ÖNORM E 8701
Sie finden Informationen zu folgenden Bereichen:
- Warum prüfen?
- Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
- Wie wird die Prüfung ortsfester Geräte durchgeführt?
- Wie oft müssen ortsfeste Betriebsmittel geprüft werden?
- Wer darf ortsfeste Betriebsmittel prüfen?
- Prüfung durch OMS Prüfservice
1. WARUM PRÜFEN?
Durch die Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel, können vorhandene Mängel festgestellt, dokumentiert und beseitigt werden. Diese Mängel können beispielsweise eine Funktionsstörung sein, die je nach Fall zum Totalausfall des Betriebsmittels führt oder einen fortfolgenden Energiemehrverbrauch bewirkt. Durch eine frühzeitige Erkennung solcher Mängel können sehr kostenintensive Folgen im Vorfeld erkannt und in Stand gesetzt werden. Mit immensen Folgen ist beispielsweise ein Brand verbunden, der durch schadhafte elektrische Komponenten ausgelöst wird. Mangelhafte ortsfeste elektrische Betriebsmittel können auch zu Personenschäden führen. Sie erhalten nach der Prüfung ein gerichtsfestes Protokoll mit allen relevanten Daten, wobei im Falle von Mängeln direkt darauf hingewiesen wird. Neben der Prüfung bieten wir Ihnen auch Lösungsvorschläge und Reparaturen an. Die Erstberatung kann nach Bedarf telefonisch oder bei Ihnen vor Ort erfolgen.
2. WELCHE BETRIEBSMITTEL MÜSSEN GEPRÜFT WERDEN?
Laut §1 (1) des Elektrotechnikgesetzes sind „elektrische Betriebsmittel Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.“
Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- Elektrische Anlagen
- Elektrische Maschinen
2.1 ORTSFESTE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL:
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind entweder fest verankerte oder sehr massive Betriebsmittel mit elektrischen Elementen. Als ortsfeste elektrische Betriebsmittel werden zudem solche bezeichnet, die eine mobile Anschlussleitung besitzen, jedoch selbst fest montiert sind. Die Prüfung erfolgt gemäß Elektroschutzverordnung nach der ÖNORM E 8701.
Beispiele für ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind:
- Kühlschränke
- Herde
- Durchlauferhitzer
- Klimaanlagen
3. WIE WIRD DIE PRÜFUNG ORTSFESTER GERÄTE DURCHGEFÜHRT?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in der ÖNORM 8701 festgehalten ist:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Schutzleiterstrom
- Berührungsstrom
- Ersatzableitstrom (alternativ)
4. WIE OFT MÜSSEN ORTSFESTE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL GEPRÜFT WERDEN?
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Laut Elektroschutzverordnung betragen die Zeitabstände von wiederkehrenden Prüfungen grundsätzlich fünf Jahre.
Als Maximal-Richtwerte gibt die ESV vor:
- zehn Jahre in Bereichen, in denen die Anlagen und die Betriebsmittel nur sehr geringen Belastungen ausgesetzt sind, wie z. B. in Büros in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist
- drei Jahren bei außergewöhnlicher Beanspruchung, wie z.B. in Werkstätten, Küchen oder nassen Bereichen
- ein Jahr auf Baustellen
Laut Elektroschutzverordnung müssen Sie als Unternehmer und Betreiber dafür sorgen, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und auf Baustellen sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn die erforderlichen Prüfungen durchgeführt wurden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung können im Schadensfall gravierend sein.
5. WER DARF ORTSFESTE ELEKTRISCHE BETRIEBSMITTEL PRÜFEN?
Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.
6. PRÜFUNG DURCH OMS PRÜFSERVICE
Besteht ein Betriebsmittel die Prüfung, erhält es eine Prüfplakette, mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhält das Unternehmen für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel.
Lassen Sie Ihre ortsfesten elektrischen Betriebsmittel schnell, sicher und unkompliziert durch den OMS Prüfservice überprüfen.
Freuen Sie sich auf:
- Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
- Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
- Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
- Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
- Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:
- Inventarisierung der Betriebsmittel
- Reparaturen vor Ort
- Austausch von Ersatzteilen