
Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen
Gemäß SNR 462638 sind alle elektrischen Betriebsmittel und Anlagen zu prüfen. Elektrische Betriebsmittel sind beispielsweise Büro-Geräte, wie Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten und Mehrfachsteckdosen sowie elektrische Werkzeuge und Maschinen, wie Bohrmaschinen, Drehbänke, Kräne und Kabeltrommeln.
In elektrischen Anlagen müssen neben Steckdosen und Leuchten auch Leitungen, RCD-Schutzschalter (FI) sowie Sicherungskästen geprüft werden. Maßgeblich ist bei der Prüfung elektrischer Anlagen die SNR 462638.
- Warum muss ich elektrische Anlagen überprüfen lassen?
- Was muss in ortsfesten elektrischen Anlagen geprüft werden?
- Wie wird die Prüfung durchgeführt?
- Prüfung elektrischer Anlagen nach SNR 462638
- Wie oft müssen elektrische Anlagen geprüft werden?
- Wer darf elektrische Anlagen prüfen?
- Prüfung durch OMS Prüfservice
WARUM MUSS ICH ELEKTRISCHE ANLAGEN ÜBERPRÜFEN LASSEN?
Rund 30 Prozent aller registrierten Brände sind auf Störungen oder Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen. Zudem können elektrische Anlagen durch Schäden in ihrer Funktionalität eingeschränkt werden. Die Folge sind in der Regel Produktionsausfälle mit einhergehenden Umsatzeinbußen. Durch Erstprüfungen vor Inbetriebnahme sowie Wiederholungsprüfungen wird in regelmäßigen Abständen die Funktionalität und Sicherheit der elektrischen Anlage sichergestellt. Die Sicherheitsprüfungen liegen gemäß SNR 462638 im Verantwortungsbereich des Unternehmers.
OMS prüft Ihre elektrische Anlage gemäß SNR 462638
WAS MUSS IN ELEKTRISCHEN ANLAGEN GEPRÜFT WERDEN?
Elektrische Anlagen werden in stationäre und nicht stationäre Anlagen unterteilt. Mit ihrer Umgebung fest verbundene Anlagen, z.B. Installationen in Gebäuden oder Baustellenwagen, werden als stationäre Anlagen verstanden. Nicht stationäre Anlagen sind daran zu erkennen, dass sie entsprechend ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch nach dem Einsatz wieder abgebaut bzw. zerlegt werden. Beispiele sind Anlagen auf Bau- und Montagestellen sowie fliegende Bauten.
Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet. Geprüft werden müssen somit alle Betriebsmittel der Anlage.
„Elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen." Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt: * Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel * Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel und * Elektrische Anlagen (nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite)
ELEKTRISCHE ANLAGEN: ORTSFESTE ELEKTRISCHE ANLAGEN BESTEHEN AUS EINEM ZUSAMMENSCHLUSS ORTSVERÄNDERLICHER ELEKTRISCHER BETRIEBSMITTEL.
Beispiele für Betriebsmittel in elektrischen Anlagen sind:
- Steckdosen
- Leuchten
- Leitungen
- RCD-Schutzschalter (FI)
- Sicherungskästen
WIE WIRD DIE PRÜFUNG DURCHGEFÜHRT?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte:
- Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
- Erproben: Funktionsprüfung
- Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:
- Isolationswiderstand des Schutzleiters zu Neutral- und Außenleiter
- Verwechslung Schutz- und Außenleiter
- Verwechslung Schutz- und Neutralleiter
- Hauptpotentialausgleich und zusätzlicher Potentialausgleich
- Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfassten Stromkreisen
- Schluss zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutzeinrichtungen
WIE OFT MÜSSEN ELEKTRISCHE ANLAGEN GEPRÜFT WERDEN?
Elektrische Anlagen sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Außerdem sind die Betriebsmittel grundsätzlich alle 5 Jahre einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen.
Davon abweichend betragen die Mindestprüfintervalle:
zehn Jahre in Bereichen, in denen die Anlagen und die Betriebsmittel nur sehr geringen Belastungen ausgesetzt sind, wie z. B. in Büros in denen keine außergewöhnliche Beanspruchung gegeben ist
- drei Jahren bei außergewöhnlicher Beanspruchung, wie z.B. in Werkstätten, Küchen oder nassen Bereichen
- ein Jahr auf Baustellen
Elektrische Anlagen in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" sind jährlich zu prüfen (z.B. Nassräume, Baustellen, medizinisch genutzte Bereiche).
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmen dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend. Deshalb sollten die festgelegten Mess- und Prüffristen für ortsfeste elektrische Anlagen unbedingt eingehalten werden.
WER DARF ELEKTRISCHE ANLAGEN PRÜFEN?
Die Prüfung elektrischer Anlagen muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden.
Durch die EU-Harmonisierung reicht heute eine fachliche (Grund)ausbildung nicht mehr aus, um als Elektrofachkraft zu gelten. Neben der fachlichen Ausbildung sind auch aktuelle Kenntnisse und Erfahrungen gefragt. Die Elektrofachkraft muss die Tätigkeiten demnach selbst in den letzten Jahren aktiv ausgeübt haben.
Die ESV weist zudem darauf hin, dass „die erforderlichen Prüfungen von Elektrofachkräften durchgeführt werden müssen, die Kenntnisse durch Prüfung vergleichbarer Anlagen und Betriebsmittel haben.
Deshalb ist unbedingt empfehlenswert, Wartungs-, Reparatur- und Prüfaufgaben von Elektrofachkräften durchführen zu lassen, die einerseits für das entsprechende Gebiet ausgebildet sind und andererseits auch in diesem Aufgabengebiet aktiv tätig sind.
DAS KONZEPT MIT OMS PRÜFSERVICE
Die Prüfung der elektrischen Anlage variiert stark von Gebäude zu Gebäude und kann sehr komplex sein. Überlassen Sie deshalb OMS Prüfservice dieses wichtige Thema.
Freuen Sie sich auf:
- Eine telefonische Beratung und bei Bedarf ein persönliches Gespräch vor Ort
- Ein erprobtes Prüfkonzept, das sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
- Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
- Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein ausführliches Fehlerprotokoll
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:
- Inventarisierung der Betriebsmittel
- Reparaturen vor Ort
- Austausch von Ersatzteilen
UND WAS KOSTET DAS GANZE?
Ihr Interesse freut uns und wir besprechen gern mit Ihnen, wie die Prüfungen bei Ihnen aussehen können und welche Kosten auf Sie zukommen. Am schnellsten geht es über folgende Wege:
- Sie schicken uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular unterhalb - Ihr Sicherheitsberater ruft Sie umgehend zurück!
- Rufen Sie uns an und sprechen Sie direkt mit Ihrem Sicherheitsberater.
OMS Prüfservice - wenn Sie sicher sein wollen.